AGB

Able Systems Limited Allgemeine Geschäftsbedingungen (2005 Ausführung)

Dies ist keine offizielle Uebersetzung von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( 2005 Ausführung). Nur der original englische Text ist gesetzlich massgebend. Wir hoffen jedoch dass diese Uebersetzung, unseren deutschsprachigen Kunden behilflich sein wird.
This is an unofficial translation of the General Conditions of Trading (2005 revision) into German. It does not legally state the terms of the Conditions as the wording is not adapted to German legislation; only the original English text does that. However, we hope that this translation will help German speakers understand the General Conditions of Trading
.

1. Die folgenden Begriffe und Bedingungen gelten für Verträge jeder Art zwischen Able Systems Ltd (im weiteren genannt "die Firma") und Kunden jeder Art (im weiteren genannt "der Kunde"), für die ersorgung des Kunden mit Waren jeder Art durch die firma, sei es aufgrund eines Angebots oder auf andere Weise und nd ohne Veränderung oder Zusätze, abgesehen von den unten ausdrücklich vorgegebene oder schriftlich angegebenen mit Bestätigung durch Unterschriften der Firma und des Kunden. Alle Bestellungen durch den Kunden sind unwiderruflich und für die Firma nicht verbindich bis zur schriftlichen Bestätigung oder bis die Waren geliefert werden oder in Rechnung gestellt werden.

2. Dieser Vertrag orientiert sich an den Gesetz des Vereinigten Königreiches (England) und jeglicher Rechtsstreit unterliegt der Gerichtsbarkeit des Vereinigten Königreiches (England). In Falle von Auslegungsdifferenzen zwischen den in englischer Sprache verfaßten Original-Geschäftsbedingungen und jeglicher Übersetzung in eine andere Sprache, ist immer die englische Original-Fassung maßgebend.

3. Alle Beschreibungen, Abmessungen, Brochüren und Empfehlungen über Fähigkeit und Leistung der Waren sind nur Annäherungen oder Schätzungen und können durch die Firma jederzeit ohne Benachrichtigung verändert werden.

4. Wird nichts anderes vereinbart, liefert die Frima "ab Werk". In diesem Fall trägt der Kunde die Lieferkosten.

5. Die Firma verpflichtet sich, fehlerhafte Produkte zu reparieren oder nach eigener Entscheidung zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten, vorausgesetzt, daß eine schriftliche Benachrichtigung innerhalb zwölf Monaten ab Lieferdatum bei Waren, die von der Firma produziert wurden, eingegangen ist oder bei Produkten anderer Hersteller, die durch die Firma geliefert wurden, binnen einer vom Hersteller eventuell angegebanen kürzeren Frist. Warenrücksendungen fallen unter die Verantwortung des Kunden und erfolgen auf seine Kosten. Über die obige Garantie hinaus, haftet die Firma für keinerlei Schäden oder Verluste oder deren Folgen, die aus der Lieferung, dem Angebot zu liefern oder Nichtlieferung entstehen oder andererseits in Verbindung mit Waren oder Dienstleistungen oder fehlender Beratung oder fehlender Eignung für den Gebrauch der Güter oder informationen, die von der Firma herausgegeben werden oder dem Gebrauch oder Mißbrauch durch den Kunden.

6. Die obige Garantie erlischt durch Veränderung, Reparatur oder Mißbrauch der Waren durch den Kunden oder durch einen Dritten.

7. Wenn nicht anders vereinbart, gelten alle angegebenen Preise ohne Transport-,Verpackungskosten, Versicherungsgebühren Mehrwertsteuer oder andere Steuern oder Gebühren jedweder Art.

8. Die Firma behält sich das Recht vor, Preise ohne vorherige Benachrichtigung zu verändern und es gelten die jeweils am Lieferdatum gütigen Preise.

9. Jede Veränderung oder Stornierung des Vertrages durch den Kunden ist nur gütig, wenn sie durch die Firma bestätigt wird. Alle Kosten, die der Firma aufgrund einer solchen Veränderung oder Stornierung entstehen, muß der Kunde fragen, gleichgütig ob die Ware oder Dienstleistungen, auf die sich der Vertrag bezieht, geliefert wurden oder nicht. Jede dieser Stornierungen oder Veränderungen verpflichtet den Kunden, die Firma vor jedwedem Verlust (einschießlich Gewinnausfall) zu bewahren oder alle Auslagen, die der Firma aufgrund einer solchen Stornierung oder Veränderung entstanden sind und alle Auslagen, die der Firma durch eine solche Stornierung oder Veränderung bei der Durchführung oder erwarteten Durchführung des Vertrages in Vertrauen auf den Vertrag ausgelegt hat, zu ersetzen. Insbesondere, und ohne die obige Bestimmung in ingendeiner Weise zu berühren, trägt der Kunde alle Kosten, die der Firma direkt oder indirekt als Folge einer wie auch immer begründeten Annahme- oder Abnahmeverweigerung oder Verzögerung durch den Kunden entstehen, (unerheblich aus welchem Grund) bei der Annahme der Lieferung der Waren nach dem vereinbarten Lieferdatum oder bei Überschreitung des Zeitpunkts der Benachrichtigung des Kunden durch die Firma über die Lieferbereitsschaft der Waren (je nachdem was später eintritt).

10. Ohne weitere Bestimmungen zuberühren gilt folgendes : Wenn der Kunde durch Bestellung und Annahme oder auf andere Weise einen Vertrag über Lieferung einer bestimmten Warenmenge abgeschlossen hat, wird die Zahlung des im Vertrag vereinbarten Preises für die gesamte Menge in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung fällig, vorausgesetzt, daß ein vereinbartes Lieferdatum verstrichen und die Firma die Lieferung durchgeführt und/oder den Kunden über die Lieferbereitschaft einer entsprechenden Warenmenge benachrichtigt hat. Der Kunde ist nicht berechtight, die Höhe der Zahlung an die Firma aus einem solchen Vertrag oder nach diesen Bestimmungen unter Berufung auf die tatsächliche Menge oder der angenommen Lieferung zu mindern.

11. Wo nach den Bestimmungen 9 und 10 Lieferzeitpunkle angegeben werden, sind sie nur Schätzungen und wenn nicht an anderer Stelle geregelt, unterwirft sich die Firma keiner Konventionalstrafe bezüglich der Nichteinhaltung eines geschätzten Liefertermins oder aus irgendeinem anderen Grunde.

12. Wenn Kredit gewährt wird, muß 1die Rechnung binnen dreißig Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden. Bei Barzahlung oder sofortiger Zahlung oder aus irgendeinem anderen Grund, darf kein Abzug vom Rechnungsbetrag vorgenommen werden, es sie denn, mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Firma. Die Firma behält sich das Recht vor, Kerditbedingungen ohne Angabe von Gründen zu stornieren oder zu ändern.

13. Die Firma behält sich das Recht vor, von den Kunden gesetzliche Gebühren jeder Art zurückzuverlangen, die durch ordnungsmäße Abwicklung von Forderungen der Frima gegen den Kunden anfallen und sowohl Zinsen als auch 3% des geschuldeten Bertages pro Kalandermonat für den Zeitraum, in dem die Außenstände mehr als 30 Tage nach Rechnungsdatum bestehen, zu berechnen.

14. In Ergänzung zum vereinbarten Preis zwischen der firma und dem Kunden, bezahlt der Kunde alle zusätzlichen Kosten oder entstandenen Auslagen zur Lieferung der Waren, die der Firma aufgrund von Aussetzung oder Verzögerungen in der Produktion, durch ungenügende oder falsche Anweisungen durch den Kunden oder unvoliständige Instruktionen, durch Anderungen in der Ausführung des Designs, die der Kunde veranlaßt hat oder Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit oder Funktionsfähigkeit der Waren oder durch jeden anderen Eingriff oder Zugriff des Kunden verursacht wird, entstehen.

15. Alle Auskünfte, technologischer oder kaufmännischer Art, die der Kunde direkt oder indirekt von der Firma erhält und die Waren oder den Geschäftsbetreib betreffen, werden vom Kunden vertraulich behandelt; ausgenommen derer, die genehmigt sind.

16. Der Kunde erkennt an, daß die Firma das Copyright und all anderen geistigen Eigentumsrechte an allen Zeichnungen, Computerprogrammen, Spezifikationen und anderem gedruckten Material in Verbindung mit den Waren und an jeder Software oder durch die Firma erstellter Software, die an den Kunden geliefert werden, ob sie in den Halbleiteranschlüssen enthalten ist oder in der Ausrüstung (mit Ausnahme, daß ein Lieferant der Firma oder ein Dritter die Rechte hält). Es ist dem Kunden untersagt, den inhalt oder wesentliche Bestandteile jeglicher Art zu kopieren oder abzudrucken, ohne ausdrückliche schiftliche Genehmigung der Firma.

17. Die Firma hat ein allgemeines und spezielles Plandrecht auf alles Geld und Eigentum, das der Kunde besitzt oder auf das er Anspruch hat, soweit es sich mit im Besitz der Firma oder ihrer Agenten befindet, und die Firma es als Agent des Kunden verkaufen kann, um Schulden des Kunden gegenüber der Firma zu tilgen.

18.1 Risiko: Das Risiko der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden an dem vertraglich festgelegten Lieferort zur Verfügung steht, sofern die Vertragsparteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen haben.

18.2 Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann vom Unternehmen auf den Kunden über, wenn das Unternehmen die volle Zahlung (in bar oder verfügbaren Mitteln) erhalten hat in Bezug auf:
18.2.1 die Ware; und
18.2.2 alle anderen Beträge, die der Kunde dem Unternehmen in jedem Fall sofort oder später zahlen muss.

18.3 Lagerung von Waren: Bis das Eigentum an der Ware auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde:
18.3.1 die Ware auf treuhänderischer Basis als Verwahrer des Unternehmens aufbewahren;
18.3.2 die Ware von allen anderen Waren getrennt lagern (ohne dass dem Unternehmen dadurch Kosten entstehen), so dass sie ohne weiteres als Eigentum des Unternehmens erkennbar ist;
18.3.3 die Ware in der vollen Höhe ihres Marktwertes gegen jeglichen Schaden versichern.

18.4 Rücknahme der Ware: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die an den Kunden gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen und abzuholen, und sie anschließend erneut zu verkaufen; zu diesem Zweck räumt der Kunde dem Unternehmen, seinen Vertretern und Mitarbeitern das unwiderrufliche Recht ein und erteilt ihnen die unwiderrufliche Befugnis, die gewerblichen Räume, in denen die Waren bzw. andere Produkte mit Sicherheit oder mit hoher Wahrscheinlichkeit gelagert sind, ggf. unter Mitführung von Fahrzeugen zu normalen Geschäftszeiten zu betreten.

18.5 Tilgung aus dem Verkaufserlös: Der Kunde kann die Ware unter folgenden Bedingungen weiterverkaufen:
18.5.1 jeglicher Verkauf muss im Rahmen des gewöhnlichen Betriebsablaufs des Kunden zum vollen Marktwert der Ware getätigt werden; und
18.5.2 der Kunde muss den Anteil an den Verkaufserlösen oder anderen Erlösen in Höhe des Betrags, den der Kunde dem Unternehmen schuldet, ob greifbar oder nicht greifbar, einschließlich der Versicherungsleistungen, von Geldern bzw. dem Eigentum des Käufers bzw. Dritten in seiner Eigenschaft als Treuhänders im Namen des Unternehmens getrennt halten bis das Unternehmen die volle Zahlung erhalten hat.

18.6 Beendigung der Rechte des Kunden: Der Besitzanspruch des Kunden findet ein unmittelbares Ende, wenn:
18.6.1der Kunde dem Unternehmen nicht alle fälligen Beträge gezahlt hat, wobei der Zahlungsgegenstand keine Rolle spielt;
18.6.2 der Kunde für bankrott erklärt wird oder seinen Gläubigern einen Vergleichsvorschlag unterbreitet oder eine andere freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder irgendetwas tut oder nicht tut, dass das Recht auf das Erstellen eines Antrags auf Liquidation oder das Vorlegen eines Konkursantrags zur Folge haben könnte;
18.6.3 der Kunde irgendetwas tut oder nicht tut, dass einer beliebigen Person das Recht geben würde, den Empfänger eines Teils oder des gesamten Vermögens des Kunden zu ernennen oder einer beliebigen Person das Recht geben würde, einen Antrag auf Verwaltung des Kunden vorzulegen, oder der Kunde irgendetwas tut oder nicht tut, das den Beschluss einer Liquidation des Kunden zur Folge haben könnte;
18.6.4 ein gegen den Kunden verhängtes Urteil nicht vollstreckt wurde;
18.6.5 der Kunde seine Schulden Dritten gegenüber bei ihrer Fälligkeit nicht begleichen kann und/oder als zahlungsunfähig erachtet wird; oder
18.6.6 irgendeine Notlage oder Vollstreckung gegenüber eines Teils des Vermögens des Kunden geltend gemacht wird, ohne Rücksicht darauf, ob sie rechtmäßig oder recht und billig ist.

18.7 Die Rechte des Unternehmens: Bei Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, bleiben die im vorliegenden Vertragsartikel 18 aufgeführten Rechte des Unternehmens (jedoch nicht die Rechte des Kunden) weiterhin bestehen.

18.8 Allgemein: Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen von der zuständigen Behörde im Ganzen oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, behalten die übrigen Bestimmungen weiterhin ihr volle Gültigkeit.

19. Zahlungen, die der Kunde im Zusammenhang mit dem Verkauf jeglicher Waren durch den Kunden erhäht, verwahrt der Kunde als Agent der Firma in treuhänderischer Funktion.

20. Wenn die Garantie in Klausel 5, in bezug auf die Waren zur Anwendung kommt, sind weitere Bedingungen und Gewährleistungen ausgeschlossen.

21. Die Firma kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Lieferung entgegen dem Vertrag nur teilweise oder gar nicht erfolgt, aus Gründen, die sich dr Kontrolle der Firma oder ihrer Lieferanten entziehen oder wegen Tarifstreitigkeiten.

22. Die Firma behält sich das Recht vor, ohne weitere Verpflichtugen den Vertrag aufzuheben und alle weiteren Leistungen daraus einzustellen (ohne Beeinträchtigung anderer Rechte oder Rechtsmittel der Firma unter diesem Vertrag), wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist und es versäumt hat, sich mit einer angemessenen Benachrichtigungszeit (zwischen 7 und 30 Tagen) die den Verzug erläutert und ersucht, dem Verzug Abhilfe zu schaffen innerahib eines Zeitraums nach Bekanntgabe.

23. Der Kunde muß versichert sein, und entbindet die Firma unverzüglich, vollständig und wirksam von allen Aufwendungen und jeder Haftung, die direkt oder indirekt mit folgendem zusammenhängen:
a) Schäden jeglicher Art an den Waren oder Produkten, bei der Herstellung oder Lieferung von Waren, die der Kunde oder ein Dritter, der den Anspruch direkt oder indirekt vom Kunden übernimmt, Produkte oder,
b) Jedweder Verendung eines Warenzeichens durch die Firma, den Kunden oder einem Produkt, einschließlich jeder Haftung aufgrund oder infolge des Verbraucherschutzgesetzes von 1987 oder der im Abschnitt (a) dieser Klausel erwähnten Richtlinie, oder,
c) Jede Verletzung von geistigen Eigentumsrechten eines Dritten, die durch de Herstellung, Lieferung, Verwendung oder den Verkauf der Waren oder dem Produkt oder durch die Verwendung eines Warenzeichens verusacht werden, oder,
d) Jede nachlässige oder wissentliche Handlung oder Unterlassung des Kundens in Verbindung mit dem Gebrauch oder der Lieferung von Waren oder jeden Produktes.

24. Die Firma behält sich vor, ohne Benachrichtigung jede dieser Bedingungen zu ändern, ohne daß andere Bedingungen davon berührt werden.

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